Am Felde 9, 50389 Wesseling

Jahresabschluss

Jahresabschluss

Mit uns zum perfekten Jahresabschluss

Machen Sie mit uns Ihren Jahresabschluss perfekt, ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Steuer- und Handelsbilanz. Wenn der Zeitpunkt des Jahresabschlusses näher rückt, steigt bei vielen Selbständigen und Unternehmern die Nervosität. Es wartet viel Arbeit und es besteht die Gefahr Fehler zu machen, die sich gravierend auswirken können.

Wir als Ihr Steuerberater im Raum Köln Bonn sorgen dafür, dass Sie nicht nervös werden müssen. Legen Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Ihre Handelsbilanz und Ihre Steuerbilanz in unsere erfahrenen Hände.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die EÜR dient für Freiberufler und kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) zur Gewinnermittlung, sofern keine Buchführungspflicht besteht.

Darunter fallen alle Betriebe und Kleingewerbe ohne Eintrag in das Handelsregister, deren Nutzflächenwert 25.000 Euro und deren Jahresgewinn bei einem maximalen Umsatz von 600.000 Euro die 60.000 Euro-Grenze nicht überschreitet. Freiberufler dürfen immer eine EÜR erstellen.

Auch wenn es sich einfach anhört, so sind Einnahmen-Überschuss-Rechnungen doch nicht immer ganz so einfach, weshalb Sie mit uns, Ihrem Steuerberater in Wesseling, Köln, Bonn und Umgebung, gut beraten sind.

Lohnbuchhaltung

So ist der Begriff Einnahmen im Steuergesetz im Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 8 genau definiert und beinhaltet unter anderem:

  • Betriebseinnahmen, etwa aus Warenverkauf oder erbrachter Dienstleistung
  • eingenommene Umsatzsteuer
  • durch den Verkauf von Anlagevermögen erzielte Einnahmen
  • die private Nutzung eines Firmenwagens

Dem stehen die Ausgaben gegenüber, die sich je nach Unternehmensumfang auf eine Vielzahl von Positionen beziehen. So etwa:

  • Waren- oder Rohstoffeinkauf sowie eingekaufte Dienstleistungen
  • Löhne und Gehälter, Mietkosten, Abschreibungen
  • Reparaturkosten, Betriebsmittel, gezahlte Vorsteuerbeträge
  • Gewerbesteuer, Strom, Wasser, Internet, Telefon, Heizung

Dazu kommen noch besondere Betriebsausgaben, die sich gewinnmindernd und nicht oder nicht vollständig gewinnmindernd auswirken. Im Weiteren muss bei der EÜR das Zufluss- und Abflussprinzip berücksichtigt werden.

Als Ihr Steuerberater führen wir für Sie auf Wunsch das „Journal“, die Liste mit den Einnahmen und Ausgaben, in Kategorien eingeteilt. Natürlich in Absprache mit Ihnen und unter Nutzung einer EÜR-Software, die zugleich zum Jahresabschluss die Ergebnisse in die Anlage EÜR der Steuererklärung überträgt.

Handelsbilanz und Steuerbilanz

Wird Ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt, etwa eine AG oder eine GmbH, so besteht für Sie die Pflicht der Erstellung einer Handels-Bilanz. Dies gilt auch für Gewerbetreibende, die an zwei aufeinander folgenden Stichtagen des Jahresabschlusses mehr als 600.000 Euro Umsatz und mehr als 60.000 Euro Gewinn erzielen.

Wir erstellen für Sie Ihre Handelsbilanz und helfen Ihnen bei der Ermittlung, ob Sie eine zusätzliche Steuer-Bilanz aufstellen müssen.

Seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes im Jahr 2009 haben sich die Anforderungen an Kapitalgesellschaften bezüglich der Handels-Bilanz geändert. Je nach Sachlage ist eine sogenannte Einheitsbilanz nicht mehr ausreichend, Beispiele hierfür sind:

  • wenn Sie als Unternehmer steuerliche Sonderabschreibungen über das vergangene und/oder das laufende Jahr vornehmen
  • bei langfristigen Rückstellungen, etwa Garantiesummen oder Betriebspensionen, deren Restlaufzeiten ein Jahr übersteigen.
  • zukünftige drohende Steuerbelastungen durch sogenannte passive latente Steuern aufgrund von steuerfreien Rücklagen, Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen.

Präzise Buchhaltung

Erstellung der EÜR oder Steuer- und Handelsbilanzen.

Steuerberatung

Ganzheitliche Steuerberatung durch Gesamtbetrachtung.

Auswertung & Optimierung

Optimierung durch Erkenntnisse aus Auswertungen.

Vorteile & Nutzen

Es ist keineswegs einfach zu sagen, ob die Notwendigkeit zu einer Steuer-Bilanz in einem Unternehmen besteht oder nicht.

Wir als erfahrene Steuerberater im Raum Köln-Bonn helfen Ihnen dabei und sorgen dafür, das Sie beim Finanzamt nicht in das berühmte offene Messer laufen, denn eine rückwirkend zusätzlich zur Handels-Bilanz angeordnete Steuer-Bilanz bedeutet für Sie und Ihre Mitarbeiter einen erheblichen Mehraufwand.

Besser Sie wissen gleich, ob eine zusätzliche Steuerbilanz notwendig ist und genau zu diesem Wissen verhelfen wir Ihnen, Ihre Steuerberater in Köln und Bonn.

Kontakt

    Hiermit bestätige ich die Datenschutzhinweise*

    Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten.