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Erbschafts- & Schenkungssteuererklärung

Erbschaftssteuererklärung & Schenkungssteuererklärung

Erbschaftssteuererklärung & Schenkungssteuererklärung
– so machen Sie keine Fehler

In Deutschland werden jedes Jahr riesige Vermögen vererbt oder verschenkt. Waren es im Jahr 2010 noch 38 Milliarden Euro, so wuchs die Erb- und Schenkungsmasse im Jahr 2017 auf 96 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 waren es sogar 110 Milliarden Euro.

Wohlgemerkt sind dies die Beträge ohne die staatlich festgesetzten Freibeträge, die zusammengenommen eine weit höhere Summe ergeben. Damit auch Sie in den Genuss der Freibeträge bei Erbschaften oder Schenkungen kommen, sollten Sie uns, Ihr Steuerberaterbüro im Raum Köln Bonn, mit der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung oder der Schenkungssteuerklärung beauftragen.

Was ist wichtig bei einer Erbschaftssteuererklärung?

Auch wenn es meist traurige Umstände sind, die zu einer Erbschaft führen, besteht für die Angehörigen die Pflicht, eine gemachte Erbschaft dem Finanzamt anzuzeigen, ausgenommen davon sind notariell oder gerichtlich eröffnete Verfügungen über eine Hinterlassenschaft.

Die Anzeige der Erbschaft ist noch keine Erbschaftssteuererklärung, aber bereits hier ist es von Vorteil, uns als Ihr Steuerberatungsbüro im Raum Köln und Bonn hinzuzuziehen. Schon das Versäumnis der Anzeigepflicht ist rechtlich gesehen eine Steuerhinterziehung, was natürlich nicht immer gilt, sicher jedoch dann, wenn die wertmäßigen Grenzen der Steuerfreibeträge in der Erbmasse überschritten werden.

In der Regel erfolgt nach der Anzeige der Erbschaft eine Aufforderung des zuständigen Finanzamtes, eine Erbschaftssteuer-Erklärung abzugeben. Hier ist übrigens nicht das Wohnsitzfinanzamt zuständig, sondern ein gesondertes Finanzamt für Erbschaften und Schenkungen, das sich für den Raum Köln und Bonn in Aachen befindet.

Auch wenn es sich beispielsweise um eine Erbengemeinschaft handelt, muss jeder Erbe eine eigene Erbschaftssteuer-Erklärung abgeben. Es ist Vorteilhaft, uns mit dem Ausfüllen und der Abgabe der Erbschaftssteuer-Erklärung zu beauftragen, um Nachteile aus finanzieller, aber auch aus rechtlicher Sicht zu vermeiden.

Lohnbuchhaltung

Schenkungssteuererklärung – so funktioniert es

Pro Jahr wird in Deutschland weit mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Viele Erblasser verschenken Teile ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten, um beispielsweise die Gewissheit zu haben, dass die richtigen Personen bedacht werden.

Werden Schenkungen ohne weitere Vorbereitungen gemacht, besteht für den Schenkenden wie für den oder die Beschenkte die Pflicht, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Immer vorausgesetzt, die auch hier geltenden Freibeträge werden überschritten. Handelt es sich um eine Schenkung, die auf einem notariell oder gerichtlich beglaubigten Testament beruht, ist nur der Schenkende zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, vorausgesetzt, die Schenkung beinhaltet kein Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen.

Eine Schenkungssteuererklärung ist eine durchaus komplizierte Angelegenheit, die wir für Sie gerne erstellen und auf ihre Korrektheit vor der Abgabe an das Finanzamt prüfen. Als erfahrene Steuerberater im Raum Köln Bonn sind wir mit der steuerrechtlichen Seite bestens vertraut und sorgen dafür, dass sich Schenkende und Beschenkte gleichermaßen freuen können.

Präzise Analyse

Analyse der Schenkungs- oder Erbschaftssituation.

Steuerberatung

Ganzheitliche Steuerberatung durch Gesamtbetrachtung.

Auswertung & Optimierung

Optimierung durch Erkenntnisse aus Auswertungen.

Vorteile & Nutzen

Gerne beraten wir Sie bei Schenkungen oder Erbschaften zu steuerlichen Fragestellungen.

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

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